Beschreibung
Kältemittel Klimagas R134a 12kg Klima Gas Pfandflasche mit RETOURENLABEL
Kältemittel Klimagas R134a – 12kg Füllmenge in Pfandflasche
– UN 3159. Geprüfte Flasche nach DIN EN13322-1, Ortsbewegliche Gasflaschen – Wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl.
– Wenn Sie die bei uns erworbene Kältemittel Flasche zurück schicken, erhalten Sie 10€ Pfand zurück,
– Unsere Flaschen sind Original versiegelt und befüllte/hergestellte Mehrwegflaschen! Somit können wir eine 100%tige Dichtheit und Qualität gewährleisten!
– 99,9% reines R134a mit hoher Qualitätsstufe.
– Beim Kauf erhalten Sie ebenfalls eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Details:
- Inhaltsgewicht: ca. 12 kg
- Farbe: Farblos
- Geruch/Duft: Geruchlos
- Toxisch: Nein
- Explosionsgefährlich: Nein
- Feuergefährlich: Nein
- Zustand: versiegelt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pfandsystem:
Sie erhalten die gekaufte Ware mit einem Label zum zurück senden. Nach gebrauch einfach wieder verpacken und versenden. Nach erhalt unsererseits überweisen wir Ihnen einen Pfandbetrag in Höhe von 10€.
Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel:
Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind Personen, die eine notwendige Sachkunde nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bzw. § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nachgewiesen haben. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Verordnungen sachkundig sind.
Gefahrgut UN 1078/3163. Geprüfte Flasche nach DIN EN13322-1, "Ortsbewegliche Gasflaschen – Wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl“. Bilder Muster – Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen. Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln: Zum Umgang mit Kältemitteln sind Personen zugelassen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß EG-Verordnung Nr. 842/2006, Artikel 3, 4 und 5 (1) bzw. Abschnitt 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV verfügen. Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der og Vorschriften (ChemKlimaschutzV & EG-Verordnung Nr. 842/2006) sachkundig sind und damit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person erfolgt. Sofern Sie als Wiederverkäufer einkaufen, verpflichten Sie sich, Ihren Abnehmer gleichlautend auf erforderliche Sachkunde hinzuweisen und zu überprüfen.