Beschreibung
Kältemittel R134a 0,9 – 40 Kg Klimagas Mehrweg inkl. Flasche
Kältemittel Klimagas R134a 0,9 – 40 Kg Füllmenge inkl. Flasche
– UN 3159. Geprüfte Flasche nach DIN EN13322-1, Ortsbewegliche Gasflaschen – Wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl.
– Wenn Sie die bei uns erworbene Kältemittel Flasche zurück schicken, erhalten Sie für die kleinen Flaschen (bis 5 kg) 5€ Pfand und große Flaschen (ab 10kg)15€ zurück,
– Unsere Flaschen sind Original versiegelt und nagelneu hergestellte EU-Mehrwegflaschen! Somit können wir eine 100%tige Dichtheit und Qualität gewährleisten!
– EU-Qualität entsprechend EU VO 517/2014.
– 99,9% reines R134a mit hoher Qualitätsstufe.
– Beim Kauf erhalten Sie ebenfalls eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Bei Rückgabe der Flasche 25€ Pfand zurück
Details:
- Inhaltsgewicht: ca. 12 kg
- Chemische Basis: Tetrafluorethan
- Farbe: Farblos
- Geruch/Duft: Geruchlos
- Toxisch: Nein
- Explosionsgefährlich: Nein
- Feuergefährlich: Nein
- Zustand: versiegelt
Anwendungen:
- Klimaanlage im Auto
- Kühlschränke für den Hausgebrauch
- Zentrifugale Wasserkühler
- Wärmepumpen
- Konservierungskammern
- Kühltransport
- Gewerbekühlung
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel:
Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind Personen, die eine notwendige Sachkunde nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bzw. § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nachgewiesen haben. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Verordnungen sachkundig sind.
Gefahrgut UN 1078/3163. Geprüfte Flasche nach DIN EN13322-1, “Ortsbewegliche Gasflaschen – Wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl“. Bilder Muster – Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen. Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln: Zum Umgang mit Kältemitteln sind Personen zugelassen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß EG-Verordnung Nr. 842/2006, Artikel 3, 4 und 5 (1) bzw. Abschnitt 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV verfügen. Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der og Vorschriften (ChemKlimaschutzV & EG-Verordnung Nr. 842/2006) sachkundig sind und damit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person erfolgt. Sofern Sie als Wiederverkäufer einkaufen, verpflichten Sie sich, Ihren Abnehmer gleichlautend auf erforderliche Sachkunde hinzuweisen und zu überprüfen.